Das Hilfspaket soll gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Baden-Württemberg aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration finanziell unterstützen.
Das gilt vor allem für solche im sozialen Bereich, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind. Antragsberechtigt sind z.B. Nachbarschaftshilfen, Tafelvereine, Vereine der Kinder- und Jugendarbeit. Es können bis zu 12.000 Euro beantragt werden. Beantragung bis zum 31.10.2020. Mehr Infos hier.
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