Das Hilfspaket soll gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Baden-Württemberg aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration finanziell unterstützen.
Das gilt vor allem für solche im sozialen Bereich, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind. Antragsberechtigt sind z.B. Nachbarschaftshilfen, Tafelvereine, Vereine der Kinder- und Jugendarbeit. Es können bis zu 12.000 Euro beantragt werden. Beantragung bis zum 31.10.2020. Mehr Infos hier.
Vereine
Handlungsfähigkeit von Vereinen in der Corona-Krise
Via BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen):
„Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen können auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Vereine können jetzt auch dann Beschlüsse fassen, wenn ihre Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorsehen. Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde dafür eine Ausnahmeregelung aufgenommen. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat außerdem ein Dokument veröffentlicht „Fragen und Antworten: Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise“.
zum neuen Gesetz
zum Dokument „Fragen und Antworten“