Via BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen):
„Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen können auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Vereine können jetzt auch dann Beschlüsse fassen, wenn ihre Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorsehen. Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde dafür eine Ausnahmeregelung aufgenommen. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat außerdem ein Dokument veröffentlicht „Fragen und Antworten: Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise“.
zum neuen Gesetz
zum Dokument „Fragen und Antworten“